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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2013 - L 9 AS 936/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,103672
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2013 - L 9 AS 936/13 B ER (https://dejure.org/2013,103672)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.08.2013 - L 9 AS 936/13 B ER (https://dejure.org/2013,103672)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. August 2013 - L 9 AS 936/13 B ER (https://dejure.org/2013,103672)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 9 AS 32/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2013 - L 9 AS 936/13
    Denn es kommt insoweit allein auf die objektive Rechtslage an, eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung vermag nicht die Statthaftigkeit eines unzulässigen Rechtsmittels zu begründen (Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - L 9 AS 32/12 B, Breith 2013, 83 = juris Rn. 9; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, Vor § 143 Rn. 14b).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 9 AS 791/13
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Verpflichtung der Jobcenter zur Leistungserbringung grds. erst ab dem Tag der Antragstellung bei dem SG in Frage kommt (s. bspw. Beschl. v. 30. August 2013 - L 9 AS 936/13 B ER).

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergeben sich Einschränkungen für den Verpflichtungszeitraum zunächst mit Blick auf die bereits erwähnte Rechtsprechung des Senats zum Beginn der Leistungserbringung grds. erst ab dem Tag der Antragstellung bei dem SG (s. bspw. Beschl. v. 30. August 2013 - L 9 AS 936/13 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 9 AS 351/14
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Verpflichtung der Jobcenter zur Leistungserbringung grds. erst ab dem Tag der Antragstellung bei dem SG in Frage kommt (s. bspw. Beschluss vom 30. August 2013 - L 9 AS 936/13 B ER).

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergeben sich Einschränkungen für den Verpflichtungszeitraum zunächst mit Blick auf die bereits erwähnte Rechtsprechung des Senats zum Beginn der Leistungserbringung grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung bei dem SG (s. bspw. Beschluss vom 30. August 2013 - L 9 AS 936/13 B ER), hier der 10. Januar 2014.

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